Technische und organisatorische Maßnahmen sind die nach Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung vorgeschriebenen Maßnahmen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Jeder Verantwortliche hat die TOM in seinem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren.
Wir haben für Sie diese digital umgesetzt, so das Sie ganz einfach den Anforderungen gerecht werden können.